Viele Vereine, Verbände, Organisationen und Gemeinden veranstalten die unterschiedlichsten Feste, Feiern und Veranstaltungen.
Leckeres Essen und Getränke dürfen dabei natürlich nicht fehlen!
Dabei gibt es im Hinblick auf Hygiene und das Infektionsschutzgesetz jedoch einige Punkte zu beachten.
So ist vor dem erstmaligen gewerbsmäßigen Umgang mit Lebensmitteln ist eine Belehrung und eine Bescheinigung (ehemals Gesundheitszeugnis) durch das Gesundheitsamt gemäß § 43 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) erforderlich.
Diese Belehrung kann im Landkreis Kulmbach nunmehr online absolviert werden.
Alle Infos rund um diese Belehrung und die damit verbundene Bescheinigung – sprich wer sie überhaupt benötigt, wie und wo man sich anmeldet und vieles mehr, sind auf der Webseite des Landkreises Kulmbach abrufbar.