Für ehrenamtlich Tätige
Wer eine Juleica haben möchte, muss ehrenamtlich für einen freien oder öffentlichen Träger der Jugendhilfe tätig sein, also unentgeltlich und nicht im Rahmen eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses.
Der jeweilige Jugendleiter:in muss diese Tätigkeit kontinuierlich und über einen längeren Zeitraum ausüben.
Um eine Juleica zu bekommen, gibt es ein Mindestalter von 16 Jahren.
Darüber hinaus muss man eine Ausbildung nach festgeschriebenen Standards absolviert haben. Dazu zählen Ausbildungsinhalte wie Gruppenpädagogik, Aufsichtspflicht, Methoden der Jugendarbeit und viele weitere Themenbereiche.
Auf Antrag
Nun benötigt es nur noch (wie könnte es anders sein) einen Antrag um eine Juleica zu bekommen.
Um den Antrag zu stellen, musst Du erst einmal zu Deinem Jugendverband gehen, für den Du tätig bist.
Der kümmert sich dann um alles Weitere. Denn es muss im Internet ein Formular ausgefüllt und bestätigt werden, dass Du auch wirklich in der Jugendarbeit tätig und entsprechend ausgebildet bist.
Wenn alles glatt läuft bekommst Du dann Deine Juleica nach Hause geschickt.
Weitere Informationen erhältst Du auch auf der Seite des Bayerischen Jugendringes.