Wir haben verschiedene Hüpfburgen und einen Kletterturm im Verleih.
Diese überlassen wir vorrangig den Vereinen, Verbänden und Gemeinden des Landkreises Kulmbach für deren Veranstaltungen und Aktionen der Jugendarbeit.
Bitte beachten Sie unsere Bedingungen zur Überlassung von Materialien.
Zur Überlassung stehen folgende Geräten zur Wahl:
Unsere große Sparkassen Hüpfburg
- Größe: ca. 6,40 x 6,40 m
- Kapazität: max. 13 Kinder
- Gewicht: ca. 200 kg
- Gebläse: 220 Volt / 1.500 Watt. Für den Betrieb ist der Dauerbetrieb des Gebläses erforderlich!
- Voraussetzung: Stromanschluss 220 Volt / 16 A. Das Gebläse ist an einem eigenen Stromkreis zu betreiben.
- Transport: ist bereits auf einem Pkw-Anhänger (13-poliger Stecker) untergebracht
- Überlassungsgebühr: auf Anfrage
- Wichtig: Bitte beachten Sie vor allem den Überlassungsvertrag und die Gebrauchsanweisung zu dieser Hüpfburg in der Rubrik Bedingungen zur Überlassung von Materialien!
- Unerlässlich: Um bei kleineren oder größeren Unfällen abgesichert zu sein muss der jeweilige Ausleiher sicherstellen, dass während des Betriebs der Hüpfburg diese permanent durch eine geeignete Person beaufsichtigt wird. Hierzu gibt es ein entsprechendes Gerichtsurteil.
Unsere große VR – Bank Hüpfburg
- Größe: ca. 6,00 x 7,50 m
- Kapazität: max. 13 Kinder
- Gewicht: ca. 200 kg
- Gebläse: 220 Volt / 1.500 Watt. Für den Betrieb ist der Dauerbetrieb des Gebläses erforderlich!
- Voraussetzung: Stromanschluss 220 Volt / 16 A. Das Gebläse ist an einem eigenen Stromkreis zu betreiben.
- Transport: ist bereits auf einem Pkw-Anhänger (13-poliger Stecker) untergebracht
- Überlassungsgebühr: auf Anfrage
- Wichtig: Bitte beachten Sie vor allem den Überlassungsvertrag und die Gebrauchsanweisung zu dieser Hüpfburg in der Rubrik Bedingungen zur Überlassung von Materialien!
- Unerlässlich: Um bei kleineren oder größeren Unfällen abgesichert zu sein muss der jeweilige Ausleiher sicherstellen, dass während des Betriebs der Hüpfburg diese permanent durch eine geeignete Person beaufsichtigt wird. Hierzu gibt es ein entsprechendes Gerichtsurteil.
Unsere kleine Hüpfburg
- Größe: ca. 4,20 x 3,40 m
- Kapazität: max. 7 Kinder
- Gewicht: ca. 100 kg
- Gebläse: 220 Volt / 1.500 Watt. Für den Betrieb ist der Dauerbetrieb des Gebläses erforderlich!
- Voraussetzung: Stromanschluss 220 Volt / 16 A. Das Gebläse ist an einem eigenen Stromkreis zu betreiben.
- Transport: ist bereits auf einem Pkw-Anhänger (13-poliger Stecker) untergebracht
- Überlassungsgebühr: auf Anfrage
- Wichtig: Bitte beachten Sie vor allem den Überlassungsvertrag und die Gebrauchsanweisung zu dieser Hüpfburg in der Rubrik Bedingungen zur Überlassung von Materialien!
- Unerlässlich: Um bei kleineren oder größeren Unfällen abgesichert zu sein muss der jeweilige Ausleiher sicherstellen, dass während des Betriebs der Hüpfburg diese permanent durch eine geeignete Person beaufsichtigt wird. Hierzu gibt es ein entsprechendes Gerichtsurteil.
Unser Kletterturm
- Durchmesser: ca. 7,00 m
- Höhe: ca. 5, 60 m
- Kapazität: max. 4 Kinder
- Gewicht: ca. 200 kg
- Gebläse: 220 Volt / 1.500 Watt. Für den Betrieb ist der Dauerbetrieb des Gebläses erforderlich!
- Voraussetzung: Stromanschluss 220 Volt / 16 A. Das Gebläse ist an einem eigenen Stromkreis zu betreiben.
- Transport: ist bereits auf einem Pkw-Anhänger (13-poliger Stecker) untergebracht
- Überlassungsgebühr: auf Anfrage
- Wichtig: Bitte beachten Sie vor allem den Überlassungsvertrag und die Gebrauchsanweisung zu diesem Kletterturm in der Rubrik Bedingungen zur Überlassung von Materialien!
- Unerlässlich: Um bei kleineren oder größeren Unfällen abgesichert zu sein muss der jeweilige Ausleiher sicherstellen, dass während des Betriebs des Kletterturms dieser permanent durch eine geeignete Person beaufsichtigt wird. Hierzu gibt es ein entsprechendes Gerichtsurteil für Hüpfburgen.